Feldpost: Neu sind nur noch fünf Pakete gratis

 

 

 

 

 

 

Medienmitteilung des VBS

 

Bern, 09.03.2006 - Vielen Angehörigen der Armee (AdA) versüsst es den Militärdienst: das «Fresspäckli». Bis heute wurden persönliche und militärdienstliche Briefe und Pakete bis fünf Kilogramm, unbeschränkt in der Zahl, portofrei durch die Feldpost befördert. Das ändert nun: Ab 15. März 2006 können pro Postbesuch und Empfänger nur noch fünf Pakete portofrei versandt werden, ab dem sechsten kostet es. Grund: Die vielen «Päcklirekorde» in den vergangenen Monaten trieben die Kosten in die Höhe.

In der Schweiz werden pro Jahr durchschnittlich 4,2 Millionen Briefe und rund 400'000 Pakete portofrei in die Rekrutenschulen und/oder Wiederholungskurse geschickt. Für die Zustellung zuständig ist die Feldpost.

Der Grundgedanke der militärischen Portofreiheit ist der, den Angehörigen der Armee (AdA) während ihres Militärdienstes eine minimale Grundversorgung zu ermöglichen. So hat jeder AdA das Recht, persönliche und militärdienstliche Briefe sowie Pakete bis fünf Kilogramm sowohl zu verschicken als auch zu empfangen. Dabei handelt es sich um Sendungen, die persönliche Angelegenheiten des AdA betreffen oder zu seinem privaten Gebrauch bestimmt und während des Militärdiensts relevant sind.

Rekorde generieren Mehrkosten
In den vergangenen Monaten wurde eine massive Zunahme von verschickten Paketen festgestellt. Immer neue «Päcklirekorde» trieben ihre Blüten. Massensendungen von mehreren hundert Paketen waren keine Ausnahme. Die 20 Rekorde im Jahr 2005 hatten postale Mehrkosten in der Höhe von knapp 40'000 Schweizer Franken zur Folge. Zwischen dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie der Schweizerischen Post existiert eine Leistungsvereinbarung, welche jeweils auf der Basis der Vorjahreswerte die Pauschalverrechnung der Folgejahre definiert. Am 9. März 2006 fand wiederum eine Koordinationssitzung zwischen Vertretern des VBS sowie der Post statt. Es wurden folgende Neuerungen erlassen: Pro Postbesuch und Empfänger dürfen ab 15. März 2006 nur noch fünf Pakete bis fünf Kilogramm portofrei versandt werden; diese Begrenzung wird auch auf die Briefe angewandt (davon ausgeschlossen sind Kommandostellen und Kommandanten). Zusätzliche Sendungen unterliegen der entsprechenden Posttaxe. Damit wird nicht am Grundsatz der Portofreiheit, welche ausschliesslich innerhalb der Schweiz gilt, gerüttelt: Mit diesen Massnahmen sollen primär die Kosten im Griff behalten werden.
 

Quelle: Presseinformation des Bundesamtes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport vom 9.3.2006