Bern, 09.03.2006 - Vielen
Angehörigen der Armee (AdA) versüsst es den Militärdienst: das «Fresspäckli».
Bis heute wurden persönliche und militärdienstliche Briefe und
Pakete bis fünf Kilogramm, unbeschränkt in der Zahl, portofrei durch
die Feldpost befördert. Das ändert nun: Ab 15. März 2006 können pro
Postbesuch und Empfänger nur noch fünf Pakete portofrei versandt
werden, ab dem sechsten kostet es. Grund: Die vielen «Päcklirekorde»
in den vergangenen Monaten trieben die Kosten in die Höhe.
In der Schweiz werden pro Jahr durchschnittlich 4,2 Millionen
Briefe und rund 400'000 Pakete portofrei in die Rekrutenschulen
und/oder Wiederholungskurse geschickt. Für die Zustellung
zuständig ist die Feldpost.
Der Grundgedanke der militärischen Portofreiheit ist der, den
Angehörigen der Armee (AdA) während ihres Militärdienstes eine
minimale Grundversorgung zu ermöglichen. So hat jeder AdA das
Recht, persönliche und militärdienstliche Briefe sowie Pakete
bis fünf Kilogramm sowohl zu verschicken als auch zu empfangen.
Dabei handelt es sich um Sendungen, die persönliche
Angelegenheiten des AdA betreffen oder zu seinem privaten
Gebrauch bestimmt und während des Militärdiensts relevant sind.
Rekorde generieren Mehrkosten
In den vergangenen Monaten wurde eine massive Zunahme von
verschickten Paketen festgestellt. Immer neue «Päcklirekorde»
trieben ihre Blüten. Massensendungen von mehreren hundert
Paketen waren keine Ausnahme. Die 20 Rekorde im Jahr 2005 hatten
postale Mehrkosten in der Höhe von knapp 40'000 Schweizer
Franken zur Folge. Zwischen dem Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie der Schweizerischen
Post existiert eine Leistungsvereinbarung, welche jeweils auf
der Basis der Vorjahreswerte die Pauschalverrechnung der
Folgejahre definiert. Am 9. März 2006 fand wiederum eine
Koordinationssitzung zwischen Vertretern des VBS sowie der Post
statt. Es wurden folgende Neuerungen erlassen: Pro Postbesuch
und Empfänger dürfen ab 15. März 2006 nur noch fünf Pakete bis
fünf Kilogramm portofrei versandt werden; diese Begrenzung wird
auch auf die Briefe angewandt (davon ausgeschlossen sind
Kommandostellen und Kommandanten). Zusätzliche Sendungen
unterliegen der entsprechenden Posttaxe. Damit wird nicht am
Grundsatz der Portofreiheit, welche ausschliesslich innerhalb
der Schweiz gilt, gerüttelt: Mit diesen Massnahmen sollen primär
die Kosten im Griff behalten werden.