Name
Die Lindenbachstrasse
 
benannt 1894
benannt
nach
Der "Lindenbach".
Flusslauf im Quartier der zugleich die natürliche Grenze zwischen Unterstrass und Wipkingen bildet.
StrNr 1267 741
Quelle StRB
Kreis 6

Planfeld

M/N10

Quartier(e) Unterstrass PLZ 8006
   
   
Beginn bei Stampfenbachstrasse 151 Quartier Unterstrass
verläuft über   Quartier  
Ende bei Kornhaus- / Weizenstrasse Quartier Wipkingen
       
frühere
Namen
  Jahr  
   
   
   
       
Zusatztext

Zum Namen Lindenbach

Der "Lindenbach" ist ein Flusslauf im Quartier der zugleich die natürliche Grenze zwischen Unterstrass und Wipkingen bildet. Im oberen Verlauf heisst dieser Fluss "Letzibach".

 

       
Abbildung
Bildtext Das Ende der Schwingerstrasse beim Anfang der nach links verlaufenden Gaugerstrasse. Linkerhand und gerade aus blicken wir auf die Rückseite des Altersheimes Lindebachstrasse 1. Aufnahme vom 26. Februar 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Abbildung
Bildtext Zwischen dem Altersheim an der Lindebachstrasse 1 und dem Wohnhaus Nr. 7 mündet die Gaugerstrasse ein.
Aufnahme vom 26. Februar 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Abbildung
Bildtext Hier beim Eckhaus rechts an der Lindenbachstrasse 26 beginnt die Meinradstrasse.
Aufnahme vom 26. Februar 2009.
Bildquelle Bildarchiv Dürst, Zürich
   
Abbildung
Bildtext Ein Verkehrsunfall an der Lindenbachstrasse, so geschehen am 28. März 1930.
Bildquelle Bilder des Erkennungsdienstes der Stadtpolizei Zürich im Stadtarchiv Zürich - © Stadtarchiv Zürich
Die Verwendung dieses Bildes erfolgt mit der freundlichen Bewilligung des Stadtarchivs vom 3.8.2010.
Jegliche Weiternutzung und Weitergabe ohne Genehmigung des Stadtarchivs ist untersagt.
   
Abbildung
Bildtext Ein Verkehrsunfall an der Lindenbachstrasse, so geschehen am 28. März 1930.
Bildquelle Bilder des Erkennungsdienstes der Stadtpolizei Zürich im Stadtarchiv Zürich - © Stadtarchiv Zürich
Die Verwendung dieses Bildes erfolgt mit der freundlichen Bewilligung des Stadtarchivs vom 3.8.2010.
Jegliche Weiternutzung und Weitergabe ohne Genehmigung des Stadtarchivs ist untersagt.
   
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